Organe & Arbeitsweise

der Statutarstadt St. Pölten

Das Niederösterreichische StadtRechtsOrganisationGesetz (NÖ STROG) legt fest, aus welchen Organen die politische Verwaltung einer Stadt besteht, wie diese zusammengesetzt sind und wie sie zusammenarbeiten.

Schön wäre ein ergänzendes grafisches Organigramm, welches die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Komponenten zeigt.

Schematisches Organisationsdiagramm

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse

Der Gemeinderat von St. Pölten ist das höchste politische Organ der Stadt: Er besteht aus 42 Mitgliedern, die alle fünf Jahre demokratisch gewählt werden.

Er entscheidet über das Budget, städtische Verordnungen und bedeutende Projekte, und wählt aus seiner Mitte den / die Bürgermeister / Bürgermeisterin, die Vizebürgermeister / Vizebürgermeisterinnen sowie die Mitglieder des Stadtsenats. Seine Beratungen und Entscheidungen finden in regelmäßigen Sitzungen statt – in St. Pölten meist am letzten Montag jedes Monats (ausgenommen Juli/August), im Dezember findet die Sitzung meist in der ersten Monatshälfte statt. Beachte dazu unsere Liste der nächsten Gemeinderatssitzungstermine!

Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich, sie können vor Ort im Rathaussaal und im Internet via Livestream verfolgt werden. Bestimmte Gegenstände können ausnahmsweise in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.

Zur detaillierten fachlichen Vorbereitung seiner Entscheidungen bildet der Gemeinderat mehrere Ausschüsse, in St. Pölten derzeit:

  • Bau, Immobilien, Verkehr und Stadtentwicklung

  • Finanzen, Wirtschaft und Tourismus

  • Kultur, Bildung, Jugend und Sport

  • Personal, Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit

  • Recht

  • Soziales, Gesundheit, Familie und Integration

  • Umwelt, Agrarwirtschaft und Märkte

  • Kontrolle

Diese Ausschüsse beraten die Sitzungsinhalte vor, alle Entscheidungen werden aber im Gemeinderat selbst getroffen. Zudem gilt: Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich.

Der Stadtsenat

Der Stadtsenat wird aus dem Gemeinderat gebildet und setzt sich aus den beiden Vizebürgermeistern / Vizebürgermeisterinnen sowie weiteren gewählten Mitgliedern zusammen. Der Bürgermeister steht dem Stadtsenat vor. Er bereitet Entscheidungen vor, kann in dringenden Fällen selbst Entscheidungen treffen und übernimmt Aufgaben bei Personal-, Rechts- und Förderangelegenheiten. Die Sitzungen des Stadtsenats sind ebenfalls nicht öffentlich.

Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin

Der / die Bürgermeister:in wird vom Gemeinderat gewählt und ist zugleich Vorsitzende:r des Gemeinderats und Stadtsenats sowie Vorstand des Magistrats – also Chefin / Chef der Stadtverwaltung.

Er vertritt die Stadt nach außen, überwacht die Umsetzung der Beschlüsse und kann bei Rechtsbedenken deren Vollzug aussetzen. In Notfällen kann er auch eigenständig handeln und Ausgaben anweisen.

Der Magistrat

Der Magistrat ist die ausführende Verwaltung der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister, dem Magistratsdirektor und den städtischen Bediensteten.

Der Magistrat setzt die Beschlüsse von Gemeinderat und Stadtsenat um, bearbeitet Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen und führt allgemeine Amtsarbeiten durch. Der Magistratsdirektor leitet die interne Verwaltung, sorgt für Effizienz, Rechtmäßigkeit und reibungslosen Ablauf.

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