Das Wichtigste zur Gemeinderatswahl 2026 in St. Pölten im Überblick

Am 25. Jänner 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger von St. Pölten einen neuen Gemeinderat. Insgesamt werden 42 Mandatarinnen  und Mandate bestimmt, die für die nächsten fünf Jahre die Entwicklung der Landeshauptstadt gestalten. Aus ihrer Mitte wird anschließend der/die Bürgermeister:in gewählt.

Hier erfährst Du alles über die Rahmenbedingungen der Wahl!

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen, die am Stichtag 20. Oktober 2025 ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten hatten.
  • Mindestalter: 16 Jahre am Wahltag.
  • Insgesamt sind rund 44.000 Personen wahlberechtigt.

Was muss ich mitnehmen?

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder E-Card mit Foto).
  • Die Wahlverständigung ist praktisch, aber nicht zwingend notwendig.

Briefwahl & Wahlkarte

  • Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kann, nutzt die Briefwahl.
  • Ab Mitte Dezember erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlverständigung mit Infos zu Sprengel, Wahllokal und Antrag auf eine Wahlkarte.
  • Beantragung einer Wahlkarte: schriftlich, online unter www.meinewahlkarte.at oder persönlich im Magistrat.
  • Zusätzlich gibt es Wahlkartencontainer am Rathausplatz, geöffnet zu den Bürgerservicezeiten sowie am 10. und 17. Jänner von 8–12 Uhr.
  • Die Wahlkarte kann bis spätestens am Wahltag um 6.30 Uhr am Magistrat oder bis Wahlschluss im eigenen Sprengel abgegeben werden.
  • Achtung: Geht eine Wahlkarte verloren, darf keine zweite ausgestellt werden.
Öffnungszeiten Wahlkartencontainer (Rathausplatz)
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.30–15 Uhr
  • Dienstag: bis 18 Uhr
  • Freitag: bis 12 Uhr
  • Samstag, 10. & 17. Jänner: 8–12 Uhr

Bei Fragen hilft das Wahlamt der Stadt St. Pölten: 02742/333-3005

Wichtige Details

  • Nur Hauptwohnsitzer:innen sind wahlberechtigt – Nebenwohnsitzer:innen nicht mehr.
  • Der Stimmzettel ist größer und zeigt die Kandidat:innen direkt unter den Parteien.
  • Es können bis zu 5 Vorzugsstimmen vergeben werden – aber nur von EINER Partei.
  • Achtung: Es gibt KEIN Stimmensplitting. Wird „Partei A“ gewählt und einem Kandidaten von „Partei B“ eine Vorzugsstimme gegeben, so zählt die Stimme für die „Partei B“!
  • Der bisherige separate Vorzugsstimmen-Zettel entfällt.

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