Verdreifachung der Kosten – Problematischer Standort im Grünland
Der Stadt wurde ein völlig desolates Gebäude „geschenkt“, die Kosten haben sich verdreifacht und es wurde am rechtlich denkbar ungünstigsten Standort gebaut.
War bei diesen Fehlentscheidungen etwa politischer Druck im Spiel?
„Für uns Grüne stellt sich nicht nur die Frage nach der fachlichen, sondern vor allem nach der politischen Verantwortung: War bei diesen Fehlentscheidungen etwa politischer Druck im Spiel?
In der Gemeinderatssitzung vom 24.4.2023 wurde die kostenlose Übernahme des Flederhauses beschlossen. Die Kosten für Abbau, Transport, Wiederaufbau und Herstellung wurden mit 75.000 Euro kalkuliert, diese Summe wurde auch vom Gemeinderat genehmigt. Als Standort wurde der Rodelhügel westlich der HTL ins Auge gefasst. Eine Standortwahl, der wir schon damals aufgrund der Flächenwidmung skeptisch gegenüberstanden“, erläutert Gemeinderat Walter Heimerl-Lesnik die Ausgangslage.
Offensichtlich hat man nicht geschaut, was man da „geschenkt“ bekommt
„Auf Nachfrage beim Magistrat wurde mir mitgeteilt, dass sich erst während des Abbaus herausgestellt hat, dass ein Großteil des Holzes morsch ist und daher ausgetauscht werden muss. Allein dadurch sind Mehrkosten von 100.000 Euro entstanden. Darüber hinaus hat man wohl auf die Arbeiten für den Stromanschluss und die Ausstattung vergessen, was weitere 38.000 Euro ausmacht“, beschreibt Heimerl-Lesnik die Planungsfehler der Stadt.
Es wäre ein Ortsbildgutachten notwendig gewesen
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Standort Rodelhügel, der derzeit als Grüngürtel gewidmet ist und lt. Flächenwidmungsplan die Funktion Landschaftsbild hat erklärt Heimerl-Lesnik:
„Die Behörde argumentiert hier, dass Aussichtstürme im Grünland zulässig sind. Das wird der spezifischen Dimension einer Flächenwidmung als Grünland-Landschaftsbild jedoch nicht gerecht. Aus unserer Sicht wäre ein Ortsbildgutachten notwendig gewesen, insbesondere bei einem Gebäude in dieser exponierten Lage und mit dieser Dimension. Andere Standorte wie der Hochzeitswald am Kollerberg wären möglich gewesen. Dort gibt es keine raumordnungsrechtlichen Bedenken“.
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