St. Pölten hat rechtswidrige Widmung bewusst aufrechterhalten, obwohl die Hochwassergefährdung seit 30 Jahren bekannt ist.

Die St. Pöltner Grünen haben diese Information und das vorliegende Gutachten einer überparteilichen Allianz mit der Zivilgesellschaft dem dem Land Niederösterreich für das laufende Beschwerdeverfahren übermittelt und erwarten gespannt dessen Rückmeldung.

Auf 170.000 m2 Ackerland soll ein REWE-Zentrallager entstehen

Die geplante Versiegelung von 170.000 Quadratmetern Ackerland nahe der Traisen hat in den vergangenen Monaten die St. Pöltner Bevölkerung mobilisiert. Auf den von der Stadt St. Pölten als Bauland-Industriegebiet gewidmeten Flächen soll ein REWE-Zentrallager entstehen.

Hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen wird in einer von REWE selbst in Auftrag gegebenen Einschätzung mit ca. 1.000 LKW-Fahrten pro Tag und ca. 600 PKW-Fahrten pro Tag gerechnet. Dies führt zu erhöhten Emissionen, Lärmbelastungen und Verkehrsproblemen.

Am Podium von links nach rechts: Elisabeth Prochaska (Berg- und Naturwacht, Ortsgruppe Türnitz), Christina Engel-Unterberger (Stadträtin, Parteisprecherin der St. Pöltner Grünen), Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger, Romana Drexler (Sprecherin der Bürgerinitiative "Bodenschutz St. Pölten" und der Initiativgruppe "Stopp S 34")

Am Podium von links nach rechts: Elisabeth Prochaska (Berg- und Naturwacht, Ortsgruppe Türnitz), Christina Engel-Unterberger (Stadträtin, Parteisprecherin der St. Pöltner Grünen), Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger, Romana Drexler (Sprecherin der Bürgerinitiative "Bodenschutz St. Pölten" und der Initiativgruppe "Stopp S 34")

Bürgerinitiative kämpft für den Erhalt der Fläche

Die Bürgerinitiative “Bodenschutz St. Pölten” kämpft unter der Leitung von Romana Drexler für den Erhalt dieser wichtigen landwirtschaftlichen Flächen und für die Einhaltung des NÖ Raumordnungsgesetzes.

Bereits im Mai 2023 haben über 3.200 Bürgerinnen und Bürger einen Initiativantrag an den Gemeinderat eingebracht, der im Juni vom St. Pöltner Gemeinderat als allerletzter Tagesordnungspunkt bis weit nach Mitternacht behandelt wurde und die Einhaltung des NÖ Raumordnungsgesetzes, insbesondere des § 25, verlangt. Dieser Paragraph besagt, dass Baulandwidmungen aufzuheben sind, wenn Gefahren wie Hochwasser nicht innerhalb von 5 Jahren beseitigt werden können. Dies geschah jedoch nicht.

Daraufhin brachte die SPÖ-Fraktion in der Gemeinderatssitzung einen Abänderungsantrag ein, der eine Klärung der Sachlage durch ein Rechtsgutachten vorsah.

Christina Engel-Unterberger, Parteisprecherin der Grünen St. Pölten📸 Christian Dusek

Christina Engel-Unterberger, Stadträtin

„Für uns war klar, dass man diesem Abänderungsantrag und dem darauffolgenden Rechtsgutachten nur juristisch begegnen kann. Wir haben uns daher überparteilich organisiert und arbeiten in dieser Sache sehr eng mit der Zivilgesellschaft zusammen.

Wir haben daher eine Aufsichtsbeschwerde beim Land Niederösterreich eingebracht, um eine fachliche Klärung herbeizuführen und sicherzustellen, dass die SPÖ das Thema nicht einfach unter den Teppich kehren kann.”

Unabhängiges Rechtsgutachten bestätigt: Widmung ist rechtswidrig

In einer beispiellosen überparteilichen Allianz, bestehend aus den St. Pöltner Grünen, Gemeinderat Niko Formanek, Gemeinderat Josef Brader und verschiedenen Umweltorganisationen, wurde daher ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten von Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger, Experte für öffentliches Recht und Anlagenrecht, bestätigt, dass die Flächen seit rund 30 Jahren als hochwassergefährdet bekannt sind und daher eine Rückwidmung nach dem NÖ Raumordnungsgesetz erforderlich ist. Laut Gutachten gibt es im Gesetzestext keinen Interpretationsspielraum. “Es liegt eine rechtswidrige Widmung vor, die bewusst aufrechterhalten wurde“, so der Gutachter.

Aufsichtsbeschwerde an das Land Niederösterreich

Die Grünen St. Pölten haben bereits im Mai 2023 eine Aufsichtsbeschwerde an das Land Niederösterreich gerichtet, um die vorliegenden Informationen an die zusändige Stelle weiterzuleiten, eine fachliche Klärung herbeizuführen und sicherzustellen, dass die SPÖ das Thema nicht einfach unter den Teppich kehren kann.

Auch das nun vorliegende Rechtsgutachten wurde dem Land Niederösterreich als Nachreichung zum laufenden Beschwerdeverfahren übermittelt.

Die öffentliche Diskussion der Thematik wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 25. September 2023 fortgesetzt. Mit einer Rückmeldung aus dem Beschwerdeverfahren rechnen die Beteiligten frühestens Mitte Oktober.

Neueste Wendung: Rechtswidrigkeit der Widmung ist seit mindestens 2015 bekannt!

Weitere Recherchen ergaben, dass die Stadt St. Pölten bereits im Jahr 2015 im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung der EMRICH CONSULTING ZT-GmbH zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept auf diesen Missstand hingewiesen wurde!

Dort wird in Bezug auf die geplanten Maßnahmen zur Herstellung der Hochwassersicherheit festgehalten, dass diese innerhalb von fünf Jahren anzustreben sind, „um einer Rückwidmung gemäß § 25 Abs. 2 NÖROG idgF entgegenzuwirken“.

Spendenaufruf für Rechtsgutachten

Spendenaufruf für Unterstützung Rechtsgutachten IBAN: AT14 3244 7000 0192 4695

Ein Rechtsgutachten kostet sehr viel Geld für Recherche, Formulierung und gemeinsame Präsentation. Wir Grüne haben bereits einen ersten Teilbetrag übernommen und auch die NEOS haben das Anliegen unterstützt. Es fehlen derzeit noch rund 3.000 Euro, die wir aufbringen müssen.

Wenn sich jemand privat oder auf anderem Wege beteiligen möchte, kann eine freiwillige Spende auf das Konto des Vereins ZUUM – Zukunft Umwelt Traisental überwiesen werden:

Konto lautend auf: ZUUM
IBAN:  AT14 3244 7000 0192 4695
Verwendungszweck: Spende Gutachten REWE

Stimmen aus St. Pölten

Die Bürgerinitiative “Bodenschutz St. Pölten”

Die Bürgerinitiative “Bodenschutz St. Pölten”

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