Zu früh gefreut? Warum das Urteil der Spange Wörth noch lange keinen Baustart ermöglicht
Das Urteil zur Spange Wörth ist kein Freibrief für den Baustart. Die zusätzlichen Auflagen machen weitere Genehmigungsverfahren notwendig und könnten das Projekt deutlich verzögern. Damit wird einmal mehr klar, wie wichtig eine ernsthafte Prüfung nachhaltiger Alternativen zur S34 ist.
Nach der letzten Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Spange Wörth am 23. Juni ließ das Erkenntnis nicht lange auf sich warten. Das BVwG schreibt auf seiner Homepage, „dass die Verbindungsstraße „Spange Wörth“ unter zusätzlichen Auflagen gebaut werden darf.“
Diese stark verkürzte Zusammenfassung des 96 Seiten starken Erkenntnisses ließ Straßenbauer und Betonlobby vorschnell jubeln. Nach Einschätzung der Umweltorganisation VIRUS handelt es sich bei den zusätzlichen Auflagen jedoch um Maßnahmenänderungen, die das Projekt faktisch zurück an den Start schicken würden. Konkret gehe es vor allem um die Entwicklung und Sicherung von Ersatzbiotopen für Waldvögel und Schutzmaßnahmen für Fledermäuse. Diese müssten nun den gesamten Instanzenzug einer Umweltverträglichkeitsprüfung – hier eines so genannten UVP-Änderungsverfahrens – durchlaufen. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, dürfe mit einem Bau nicht begonnen werden.
Zudem ist es offen, ob eine derartige Auslagerung von Fragen, die eigentlich vor der Entscheidung im UVP-Stammverfahren geklärt hätten werden müssen, rechtlich zulässig ist.
Wolfgang Rehm, Verfahrenskoordinator von VIRUS stellt fest: „Eine aufschiebende Bedingung verunmöglicht eine Inanspruchnahme des vom Gericht abgeänderten Bescheides, bevor nicht ein UVP-Änderungsgenehmigungsverfahren beantragt und durchgeführt wurde.“
Klare Grüne Position!
„Diese deutliche Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zeigt einmal mehr, wie dringend und richtig die Alternativenprüfung ist. Das Beharren der Betonlobby auf der Errichtung der S34 inklusive Spange Wörth hat schon bisher unnötig viel Zeit und Ressourcen verschlungen und der Entwicklung nachhaltiger, umweltschonender Verkehrsmaßnahmen den Weg verstellt.“
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