Die SPÖ St. Pölten legt Regeln aus, wie sie will
Die SPÖ St. Pölten fordert von allen anderen Parteien Zurückhaltung im Wahlkampf – und hält sich selbst als Erste nicht im Geringsten ans eigene Regelwerk. Während die Baupolizei schriftlich darauf hinweist, dass Wahlwerbung außerhalb eines klar definierten Zeitraums bewilligungspflichtig ist, plakatiert die SPÖ bereits eine Woche vor Beginn dieser Frist flächendeckend die gesamte Stadt.
An Brücken, Straßenzügen und Lichtmasten hängen dutzendfach identische Sujets des SPÖ-Bürgermeisters – ohne Impressum, mit direktem Link zur Parteiwebsite und klar erkennbarer Wahlwerbebotschaft. Was als „Fairnessabkommen“ verkauft wird, entpuppt sich als einseitige Einschränkung aller anderen.
Die Baupolizei mahnt – gemeint sind aber offenbar nur „die anderen“
Die Baupolizei informierte am 30.10.2025 die Parteien schriftlich darüber, dass das Aufstellen von Werbeeinrichtungen außerhalb eines klar definierten Zeitraumes rund um Wahlen laut NÖ Bauordnung §14 Z 2 als Errichtung einer baulichen Anlage zu werten sei: „Diesbezüglich ist bei der Baubehörde um entsprechende Baubewilligung anzusuchen.“
Trotzdem plakatiert die SPÖ eine Woche vor Beginn der erlaubten Frist die gesamte Stadt – und zwar nicht vereinzelt, sondern systematisch: Lichtmast für Lichtmast, Brücke für Brücke, Straßenzug für Straßenzug. Keine andere Partei sollte auch nur eine Chance bekommen, an gut sichtbaren Plätzen plakatieren zu können.
„Nur ein Weihnachtsgruß des Bürgermeisters“
Die SPÖ erklärt Wahlwerbung zur „Amtlichen Mitteilung“
Auf Medienberichte in NÖN und Kurier hin versucht die SPÖ, die Plakate als „unpolitischen Weihnachtsgruß“ darzustellen. Doch:
- Das Sujet zeigt den SPÖ-Bürgermeister in klassischer Wahlkampfsymbolik.
- Ist es nur Zufall, dass ein nahezu identisches Bild das Parteimagazin „Stadtexpress“ auf der Titelseite ziert?
- Der Link am Plakat führt direkt zur Website der SPÖ St. Pölten, wo man sofort mit Wahlwerbung konfrontiert wird.
- Ein Impressum fehlt – hätte es die Story vom „unpolitischen Weihnachtsgruß“ zerstört?
„Amtliche Mitteilung“ – von „der Partei“ bezahlt?
In einer Diskussion über die Plakatflut der SPÖ in den sozialen Medien stört sich eine Facebook-Nutzerin – im Glauben an die „amtliche Mitteilung“ – daran, dass die Bevölkerung sparen muss, während die Stadt das Geld mit vollen Händen für „unnötige Sachen“ ausgibt.
Prompt schickt die SPÖ einen Ihrer Mandatare aus, der freimütig erklärt: die Plakate „zahlt die Partei, nicht die Stadt“!
Das wirft Fragen auf:
- Ist es eine amtliche Mitteilung? Dann muss sie von der Stadt bezahlt werden.
- Hat es eine Partei bezahlt? Dann KANN es keine amtliche Mitteilung sein.
Die Baupolizei widerspricht sich plötzlich selbst
Wir informierten die Baupolizei über das vorzeitige aufstellen der SPÖ-Werbetafeln am 10. Dezember. 2 Tage später erklärt uns die Baupolizei, die Plakate seien keine Bauwerke und daher weder bewilligungspflichtig, noch unterliegen sie der Bauordnung. Gleichzeitig übernimmt sie die Argumentation der SPÖ und schreibt, es sei „vermeintlich keine Wahlwerbung erkennbar“, es handle sich um „Weihnachtsgrüße des amtierenden Bürgermeisters“.
Diese Argumentation wirft mehrere Fragen auf:
- Wenn es nur um „Bauwerke“ geht, was sollte dann das Schreiben vom Oktober?
- Oder gelten die Regeln der Bauordnung nur für alle anderen Parteien – aber nicht für die SPÖ?
- Wie kann ein Plakat mit direktem Link zur SPÖ-Website mit Wahlkampfinhalten „keine Wahlwerbung“ sein?
Und vor allem: Wenn Plakate keine Bauwerke sind, braucht dann niemand mehr eine Bewilligung dafür und das Schreiben vom Oktober ist gegenstandslos?
Das öffnet Tür und Tor für Wildwuchs – außer, es gilt nur für eine Partei.
Vermischung von Amt und Partei: Ein Muster, kein Einzelfall
Zeitgleich zu den Plakaten mit den „Weihnachtsgrüßen des amtierenden Bürgermeisters“wurde ein amtliches Schreiben des Bürgermeisters zur Gemeinderatswahl versandt, in dem eine amtliche Wahlinformation angekündigt wird
Es ist nicht nur Verschwendung von Steuergeld, ein amtliches Schreiben durch ein amtliches Schreiben anzukündigen. Hier nutzt der Bürgermeister sein Amt, um möglichst oft in alle Postkästen zu kommen. Diese Vermischung von Amts- und Parteifunktion ist demokratiepolitisch bedenklich – und widerspricht jedem modernen Verständnis von Fairness und Transparenz.
„Die Stadt, das sind wir“ – ein Demokratieverständnis aus einer anderen Zeit
Ob Amtsblatt „St. Pölten konkret“, Stadt-Website, Aussendungen oder Plakatierung: Die SPÖ St. Pölten agiert, als wäre die Stadtverwaltung ihre parteieigene Infrastruktur.
Das zeigt sich in drei Mustern:
- Regeln gelten für alle – außer für die SPÖ.
- Amtliche Kommunikation wird mit Parteibotschaften vermischt.
- Behörden argumentieren zugunsten der Partei, deren Chef ihr Vorgesetzter ist.
Das ist kein Missverständnis, es ist ein System. Und das muss enden.
Warum das wichtig ist – und warum es uns nicht egal sein darf
Wahlkampf ist Wettbewerb. Wettbewerb braucht gleiche Regeln. Und Regeln müssen für alle gelten.
Wenn eine Partei:
- Fairnessabkommen fordert, sich aber selbst nicht daran hält,
- ihre Verstöße über offizielle Stellen zu relativieren versucht,
- amtliche Kommunikation für Parteizwecke instrumentalisiert,
dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein demokratiepolitisches Problem.
St. Pölten verdient Fairness – nicht Einseitigkeit
Die Brücke, an der jeder einzelne Lichtmast mit SPÖ-Plakaten behängt ist, zeigt das Problem deutlicher als jede Analyse: Hier geht es nicht um Weihnachtsgrüße. Hier geht es um Macht – und darum, sie mit allen Mitteln zu sichern.
St. Pölten verdient Besseres.
St. Pölten verdient Fairness.
St. Pölten verdient Regeln, die für alle gelten – nicht nur für „die anderen“.
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