Grüne begrüßen neue Chancen für Energiewende

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass ein generelles Verbot von Photovoltaikanlagen in den St. Pöltner Schutzzonen – allein aufgrund ihrer Sichtbarkeit – nicht zulässig ist. Für die Grünen ist dieses VfGH-Urteil ein wichtiger Impuls für die Energiewende und eine Chance, gemeinsam moderne, praxistaugliche Regeln zu entwickeln, die Klimaschutz und Stadtbild in Einklang bringen.

Ein VfGH-Urteil mit Signalwirkung für Gemeinden

Der VfGH hat eine zentrale Bestimmung der Schutzzonenverordnung in St. Pölten aufgehoben, wie der ORF berichtete. claw, die Initiative für Klimarecht , spricht von einer Entscheidung mit Signalwirkung für viele Städte und Gemeinden in Österreich.

Die Grünen gratulieren der St. Pöltner Umwelt-Anwältin Michaela Krömer, die mit Unterstützung durch claw das Urteil erwirkt hat. Wir sehen darin vor allem eine Chance, die Energiewende auch auf lokaler Ebene weiter voranzubringen.

Porträt Walter Heimerl-Lesnik📸 Christian Dusek

Walter Heimerl-Lesnik, ständiger Vertreter des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten

Klimaschutz und Stadtbild gemeinsam denken

„Dass ein generelles Verbot von Photovoltaikanlagen in Schutzzonen rechtlich schwierig ist, war bekannt. Nun liegt eine klare Entscheidung vor und wir haben die Notwendigkeit, die Verordnung innerhalb von eineinhalb Jahren weiterzuentwickeln. Für die Energiewende brauchen wir die Bürgerinnen und Bürger – jede Kilowattstunde aus erneuerbarer Energie ist ein ökonomischer und ökologischer Gewinn.

Das Erscheinungsbild unserer Stadt ist uns natürlich wichtig. Gleichzeitig wollen wir den Ausbau erneuerbarer Energie erleichtern“, erklärt Heimerl-Lesnik die weitere Strategie. „Unser Ziel ist eine ausgewogene Regelung, die beides ermöglicht: den Charakter der Stadt zu bewahren und gleichzeitig klimafreundliche Energieproduktion zu fördern.“

Energieunabhängigkeit stärken: Noch ein Grund für den Ausbau von Solaranlagen

Neben Klimaschutz und Kostenvorteilen spielt auch die Versorgungssicherheit eine immer größere Rolle. Österreich ist bei fossilen Energieträgern nach wie vor in hohem Maß von Importen abhängig. Diese stammen häufig aus Regionen, die von politischen Spannungen, Konflikten oder wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägt sind.

Die Grünen betonen daher, dass jede lokal erzeugte Kilowattstunde erneuerbarer Energie dazu beiträgt, diese Abhängigkeiten zu reduzieren. „Je mehr Energie wir in St. Pölten selbst produzieren, desto widerstandsfähiger werden wir gegenüber internationalen Krisen und Preisschwankungen“, so Heimerl-Lesnik. „Photovoltaik ist eine der einfachsten und effektivsten Möglichkeiten, regionale Energieautonomie zu stärken.“

Damit wird klar: Die Energiewende ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch ein Beitrag zu Stabilität, Sicherheit und wirtschaftlicher Planbarkeit.

Was der VfGH entschieden hat

Was wurde aufgehoben?
Das generelle Verbot von PV-Anlagen in Schutzzonen, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind.

Warum?
Der VfGH sieht darin eine unverhältnismäßige Einschränkung und fordert eine differenzierte Regelung.

Was bedeutet das?
Die Stadt hat 18 Monate Zeit, die Verordnung zu überarbeiten. Die aufgehobene Bestimmung gilt bis dahin nicht mehr.

Die bisherige Regelung in St. Pölten

Die Schutzzonenverordnung sah vor, dass Photovoltaikanlagen in Schutzzonen, in denen auf das Ortsbild besonders Rücksicht genommen werden muss, grundsätzlich nicht zulässig sind, wenn sie von öffentlichen Flächen aus sichtbar wären. Das führte in der Praxis zu sehr engen Spielräumen – diese Vorgabe wurde nun als verfassungswidrig eingestuft.

Rückenwind für eine Weiterentwicklung der Energiewende

Die Grünen hatten bereits 2024 darauf hingewiesen, dass die damalige Ausgestaltung der Verordnung in der Praxis zu Einschränkungen beim Ausbau von Photovoltaik geführt hat. Die aktuelle Entscheidung bestätigt nun, dass eine differenziertere Herangehensweise notwendig ist.

Dabei betonen die Grünen ausdrücklich, dass es jetzt nicht um Kritik an früheren Entscheidungen geht, sondern um eine gemeinsame Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen. Die Energiewende sei ein gesamtstädtisches Projekt, das nur im Schulterschluss gelingen könne.

Nächste Schritte: Gemeinsam Lösungen erarbeiten

Mit der Entscheidung des VfGH beginnt nun ein Prozess, in dem die Stadt St. Pölten die Verordnung überarbeiten wird. Die Grünen wollen diesen Weg aktiv und konstruktiv begleiten.

Zentrale Anliegen sind dabei:

  • PV-Anlagen in Schutzzonen grundsätzlich zu ermöglichen,

  • klare und faire Kriterien für Gestaltung und Integration zu definieren,

  • Planungssicherheit für Bürger:innen und Betriebe zu schaffen,

  • und die Klimaziele der Stadt konsequent zu unterstützen.

Fazit

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs eröffnet St. Pölten die Chance, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Stadtentwicklung neu zu denken. Die kommenden Monate bieten die Möglichkeit, gemeinsam eine moderne, zukunftsfähige Regelung zu schaffen, die den Bedürfnissen der Menschen ebenso gerecht wird wie den Anforderungen einer nachhaltigen Energiepolitik.

Die Grünen St. Pölten werden diesen Prozess konstruktiv begleiten und weiterhin dafür arbeiten, dass unsere Stadt Schritt für Schritt unabhängiger von fossilen Energieimporten wird und ihren Beitrag zu einer sicheren, klimafreundlichen Zukunft leistet.

„Wir möchten, dass St. Pölten ein Vorbild wird – für intelligente Lösungen, die Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Stadtentwicklung verbinden“, so Heimerl-Lesnik abschließend.

News zu ähnlichen Themen

Derzeit keine …

Immer up-to-date:

Mit unserem Newsletter!

1 – 2 mal im Monat direkt in dein E-Mail-Postfach:

  • Einblicke in unsere Arbeit im St. Pöltner Gemeinderat
  • Themen, die uns bewegen,
  • aktuelle Termine und Veranstaltungen
  • und viele weitere spannende Themen.

Natürlich kannst Du Dich jederzeit unkompliziert wieder abmelden.

E-Mail-Newsletter

1 – 2 mal im Monat Grüne News direkt in Dein Postfach!
DSGVO-Erklärung

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen .