Photovoltaik wegen Ortsbildschutz untersagt – Grüner Antrag seit Jahren ignoriert.

“St. Pölten blockiert die Energiewende”, so lautet der Vorwurf einer Rechtsanwältin, die nun beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Stadt eingelegt hat. Ihrer Mandantin wurde die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach untersagt.

In einem ORF-Bericht wird zu diesem Fall eine Verordnung der Stadt zitiert, die Photovoltaikanlagen auf einem Gebäude verbietet, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Tatsächlich gibt es eine solche Einschränkung, sie gilt für so genannte “Schutzzonen”, in denen auf das Ortsbild besonders Rücksicht genommen werden muss.

Christina Engel-Unterberger, Grüne Stadträtin in St. Pölten📸 Christian Dusek

Christina Engel-Unterberger, Stadträtin

Wir unterstützen die Bemühungen der Rechtsanwältin, veraltete Rahmenbedingungen zu überwinden!

“Wir haben dazu bereits vor langer Zeit konkrete Änderungsvorschläge im Gemeinderat eingebracht. Es ist dringend notwendig, St. Pölten an seine Rolle als Klimapionierstadt zu erinnern, damit nicht innovative Ansätze unter dem Deckmantel des Ortsbildschutzes blockiert werden.”

So wichtig auch uns Grünen der Schutz des Ortsbildes ist, im Lichte der Klima- und Energiekrise sehen wir schon lange die Notwendigkeit, solche Regelungen zu überdenken. Es kann nicht sein, dass die “Klimapionierstadt“ St. Pölten ihren Bürgerinnen und Bürgern aus rein „geschmacklichen“ Gründen – über die man bekanntlich streiten kann – die so wünschenswerte eigene Stromerzeugung verbietet.

Die Stadt verteidigt sich damit, dass „bereits“ über eine Änderung der Verordnung nachgedacht werde. Tatsächlich ist sie in dieser Frage seit Jahren untätig.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2022 haben wir Grüne einen Antrag eingebracht, die Ortsbild-Schutzzonenverordnung zu novellieren, die Möglichkeit von Solaranlagen je nach Schutzwürdigkeit des Objektes differenzierter festzulegen und bei der Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und alternativer Energiegewinnung (und auch thermischer Sanierung) einen deutlich höheren Stellenwert einzuräumen. Darüber hinaus sollten die neuesten technischen Möglichkeiten – wie z.B. gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen, die sich praktisch nahtlos in die Dachfläche einfügen – berücksichtigt werden.

Rathausmehrheit lehnte unseren Antrag ab!

Unser Antrag zeigte bereits damals detailliert auf, wie Zielkonflikte zwischen Ortsbildschutz und Anforderungen des Klimawandels überwunden werden können. Er wurde jedoch als „nicht dringlich“ abgelehnt. Seither hatten die Stadtverantwortlichen knapp eineinhalb Jahre Zeit, die Änderung der entsprechenden Richtlinien selbst in die Hand zu nehmen und die im Antrag formulierten Details zumindest als Vorlage zu nehmen. Passiert ist jedoch nichts.

Wir werden den Antrag zur dringend notwendigen Beschleunigung im nächsten Gemeinderat erneut einbringen. Dann wird sich zeigen, wie ernst es der Stadtregierung mit ihrer Ankündigung ist, hier einen fortschrittlichen Kompromiss zu finden.

Weiterführende Informationen:

https://www.climatelaw.at

https://www.instagram.com/claw_climatelaw

Gleichzeitig wird Photovoltaik als „Kunst“ zugelassen, die nicht einmal Strom erzeugt!

"Kunst am Bau": Photovoltaik-Panele, die gar keinen Strom erzeugen können an der Fassade einer neuen Pargarage in St. Pökten
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